Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Die Krankenpflege-Versicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Nun daraus zu schliessen, dass alle Versicherungsgesellschaften die gleichen Leistungen anbieten und somit die gleichen Prämien verlangen, wäre allerdings ein Irrtum. Es gibt Unterschiede bei den Prämien.
Es kann sich durchaus lohnen, Ihre jetzige Krankenversicherung mit unseren Prämien zu vergleichen!
a) | Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbesuchen, stationär, teilstationär oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden, von Ärzten, Chiropraktoren, sowie Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen |
b) | Beiträge an die Kosten von ärztlich angeordneten Badekuren |
c) | ärztlich durchgeführte oder angeordnete Massnahmen der medizinischen Rehabilitation |
d) | Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton |
e) | Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung |
f) | Beiträge an medizinisch notwendige Transportkosten und an Rettungskosten |
g) | medizinische Zahnleistungen |
h) | Beiträge an Pflegeheime und Spitex-Leistungen |
i) | Mittel und Gegenstände |
k) | medizinische Prävention |
l) | Leistungen bei Mutterschaft |
m) | Analysen und Arzneimittel |
Wir bieten die wählbare Franchise an, d.h. die Grundversicherungsprämie richtet sich nach der von Ihnen gewählten Franchise. Dabei bewirkt der höhere Selbstbehalt eine Reduktion Ihrer Prämie.
Der Wechsel in eine andere (Franchise-)Stufe und somit in eine höhere Selbstbehaltsklasse ist immer auf den folgenden 1. Januar möglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
| Jahresfranchise | |
| Erwachsene | Kinder |
Grundprämie: | CHF 300.00 | 10 % |
Wahlfranchisen | CHF 500.00 | CHF 300.00 |
Beim 3. Kind bezahlen Sie nur noch 10% der Erwachsenen Prämie (Prämie von ordentlicher Franchise CHF 300, mit Unfalldeckung)
Beim Hausarzt-Modell gewähren wir einen Prämienrabatt der bisherigen Krankenpflege-Versicherung.
Wenn Sie den Unfall ausschliessen können (sofern Sie z.B. bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten), gewähren wir Ihnen nochmals Rabatt.