Wegleitung zur Krankmeldung der Kollektiv-Versicherung VVG

Diese Wegleitung soll Ihnen den Umgang mit einer Krankmeldung erleichtern.

 

Krankheit

Bitte melden Sie uns jede krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit von Ihnen oder Ihren versicherten Mitarbeitenden.

 

 

Unfall

Bitte melden Sie uns einen Unfall nur dann, wenn die betroffene Person den Unfall abgeschlossen hat. Die rhenusana ist für unfallähnliche Körperschädigungen und Berufskrankheiten vorleistungspflichtig.

 

 

Mutterschaft

Bitte vermerken Sie auf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsmeldung, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Mutterschaft basiert.

 

 

Meldefrist

Bitte melden Sie uns eine Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich, spätestens aber bis 30 Tage nach Ablauf der Wartefrist. Erhalten wir die Meldung später, ist die Versicherung ab Bekanntgabe-Datum gültig.

 

 

Lohn

Der auf der Police vereinbarte Lohn ist für die Berechnung des Taggeldes massgebend. Bei Stunden- oder Taglöhnen geben Sie uns bitte den Durchschnittslohn seit Arbeitsbeginn höchstens jedoch der letzten 12 Monate bekannt.

 

 

Arztzeugnis

Die Arztzeugnisse sind der rhenusana monatlich einzureichen.

 

 

Kontrollkarte

Dieses Formular bleibt bei der versicherten Person und ist der Ärztin/dem Arzt zur Eintragung der Arbeitsunfähigkeit in der Regel bei jedem Besuch zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Für die Leistungsabrechnung ist die Kontrollkarte dem Arbeitgeber (z.Hd. Versicherer) bei Wiederaufnahme der Arbeit oder bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit monatlich vorzuweisen. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, ist die Kontrollkarte dem Arbeitgeber abzugeben. Nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit ist die Kontrollkarte der rhenusana einzusenden.

 

 

Auszahlung

Nachdem die rhenusana den Leistungsanspruch geprüft hat, erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto der Firma.