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Rhenusana

Krankheit und Unfall von Arbeitnehmern führen schnell zu Absenzen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäss Obligationenrecht (OR) dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitenden im Krankheitsfall den Lohn weiterhin zu entrichten. Die Dauer dieser Lohnfortzahlungspflicht hängt allerdings von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie von der gewählten Skala ab (Berner, Basler und Zürcher Skala).

Wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft ist, können bis zur Zahlung einer Invalidenrente Deckungslücken entstehen. Damit die Übergangsfrist zwischen der Lohnfortzahlungspflicht und der Invalidenrente gewährleistet ist, hilft der Abschluss einer Lohnausfallversicherung. Damit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor unerwünschten finanziellen Engpässen geschützt. mehr Informationen

Kontaktadresse: firmenkunden@dont-want-spam.rhenusana.ch

 

Kontaktpersonen:

Juan Fernandez, Leiter Firmenkunden, juan.fernandez@dont-want-spam.rhenusana.ch

Miriam Vogel, Kundenbetreuerin, miriam.vogel@dont-want-spam.rhenusana.ch

Monica Serbest, Kundenbetreuerin, monica.serbest@dont-want-spam.rhenusana.ch