Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
09.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Krankheit und Unfall von Arbeitnehmern führen schnell zu Absenzen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäss Obligationenrecht (OR) dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitenden im Krankheitsfall den Lohn weiterhin zu entrichten. Die Dauer dieser Lohnfortzahlungspflicht hängt allerdings von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie von der gewählten Skala ab (Berner, Basler und Zürcher Skala).
Wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft ist, können bis zur Zahlung einer Invalidenrente Deckungslücken entstehen. Damit die Übergangsfrist zwischen der Lohnfortzahlungspflicht und der Invalidenrente gewährleistet ist, hilft der Abschluss einer Lohnausfallversicherung. Damit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor unerwünschten finanziellen Engpässen geschützt.
Die rhenusana bietet massgeschneiderte Lösungen, von denen Arbeitgeber wie auch Mitarbeitende gleichermassen profitieren. Die Lohnausfallversicherung der rhenusana erbringt die Leistungen im Anschluss an die vereinbarte Wartefrist und vermeidet somit Deckungslücken.
Vorteile für die Versicherten:
Gross-, Mittel- und Kleinunternehmer liegen bei der rhenusana richtig, ebenso wie Einzelfirmen. Wir bieten einfache und standardisierte Versicherungslösungen zu vorteilhaften Konditionen.
Jede Firma kann bei der rhenusana einen Vertrag abschliessen. Die Wartefristen sind bereits ab dem 3. Tag möglich. Wählt eine Firma eine Salär-Versicherung ab dem 3. Tag, sind die Arbeitnehmer ab dem 3. Tag der Absenz versichert. Werden jedoch längere Wartezeiten vereinbart, verlängert sich die Wartefrist für die Lohnfortzahlung entsprechend. Die Bezahlung der Prämie wird auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer aufgeteilt.
Personen, welche bei der rhenusana bereits in einem Vertrag für Firmenkunden versichert sind, haben die Möglichkeit, sich nach Austritt aus der Firma bei der rhenusana weiter zu versichern. Der Übertritt in die Privatversicherung ist fliessend und vorbehaltslos. Dies bedeutet, dass keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen. Möglichkeiten für den Eintritt in die Privatversicherung bieten sich bei - Eintritt in die Selbständigkeit, Übertritt in eine andere Firma, welche schlechtere Konditionen als die rhenusana bietet oder über gar keine Lohnausfall-Versicherung verfügt sowie bei Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Lohnausfallversicherung deshalb wichtig, weil eine Lohnfortzahlung bei Krankheit für arbeitslose Personen gemäss Gesetz nur 30 Tage andauert. Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger, entstehen Deckungslücken, welche nur über eine Lohnausfallversicherung verhindert werden können.
Fragen Sie uns rechtzeitig, damit Sie im Falle eines Falles ausreichend geschützt sind.
Kontaktperson: Miriam Vogel, Tel. 071 727 88 21, miriam.vogel@rhenusana.ch